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BESCHWERDEMÖGLICHKEIT

Beschwerdeverfahren

NOVA VIDA unterhält ein transparentes und strukturiertes Beschwerdeverfahren. Ziel des Verfahrens ist es, mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, vertragliche Vereinbarungen, das „Employer Pays-Prinzip“ sowie gegen interne ethische Standards frühzeitig zu erkennen, sachgerecht zu prüfen und angemessen zu beheben.

Das Beschwerdeverfahren dient dem Schutz der Pflegefachpersonen, der Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie aller am Vermittlungsprozess beteiligten Geschäftspartner.

Eine Beschwerde ist jede Mitteilung, mit der auf ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten, eine Pflichtverletzung, Unregelmäßigkeit oder einen Missstand im Zusammenhang mit dem Vermittlungs- oder Rekrutierungsprozess hingewiesen wird.

Hierzu zählen insbesondere Hinweise auf:

  • Verstöße gegen das No-Fee- bzw. Employer-Pays-Prinzip

  • unzulässige Gebührenforderungen

  • unfaire Vertragsbedingungen

  • Diskriminierung oder Benachteiligung

  • Abweichungen von zugesagten Leistungen

  • Verstöße gegen gesetzliche oder menschenrechtliche Standards

Beschwerden können jederzeit über das bereitgestellte Beschwerdeformular oder direkt an deren Ansprechpartner:innen eingereicht werden.

Die Beschwerde soll – soweit möglich – folgende Angaben enthalten:

  • Name und Kontaktdaten der beschwerdeführenden Person(en) wobei anonyme Hinweise zulässig sind

  • Beschreibung des Sachverhalts

  • Zeitpunkt und beteiligte Personen

  • gegebenenfalls vorhandene Nachweise oder Dokumente

Die Übermittlung erfolgt vertraulich. Personen, die in gutem Glauben eine Beschwerde einreichen, dürfen hieraus keine Nachteile entstehen.

Nach Eingang einer Beschwerde erfolgt folgendes Verfahren, welches innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein soll:

  1. Eingangsbestätigung innerhalb einer angemessenen Frist.

  2. Dokumentierung via Customer-Relationship-Management-System.

  3. Vorprüfung des geschilderten Sachverhalts auf Zuständigkeit und Plausibilität.

  4. Sachverhaltsaufklärung, gegebenenfalls unter Einbeziehung der betroffenen Vertragsparteien.

  5. Bewertung und Entscheidung über erforderliche Maßnahmen.

  6. Rückmeldung an die beschwerdeführende Person, soweit Kontaktdaten vorliegen und rechtlich zulässig.

NOVA VIDA ist berechtigt, ergänzende Informationen anzufordern, sofern dies zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist.

Sofern sich eine Beschwerde als begründet erweist, ergreift NOVA VIDA angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen. Diese können insbesondere sein:

  • Korrektur fehlerhafter Abläufe

  • Anpassung oder Klarstellung vertraglicher Regelungen

  • Gespräche mit beteiligten Parteien

  • Beendigung der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bei schwerwiegenden Verstößen

Das interne Beschwerdeverfahren ersetzt keine gesetzlichen Rechtsbehelfe. Die Inanspruchnahme staatlicher Stellen oder gerichtlicher Schritte bleibt unberührt.

Die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes finden Anwendung.

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Berlin bei Nacht

FERNSEHTURM
BERLIN, DEUTSCHLAND

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